Wohnträume werden wahr!

Für diejenigen, die eine Immobilie suchen, stellen sich mehrere gewichtige Fragen:

Die Bewertung:

Ist ein Haus gefunden, das in Frage kommt, ist unbedingt mindestens eine weitere Besichtigung mit einer sachkundigen Vertrauensperson empfehlenswert, um mögliche Mängel zu finden, die sich als kostspielig herausstellen könnten. Ebenso verschieben sich die Eindrücke der Erstbesichtigung, da mehr Details entdeckt werden, die entweder das positive Grundgefühl verstärken oder auch schwächen. Der Käufer hat drei große Positionen zu bezahlen: den Kaufpreis, die Erwerbskosten für Makler, Grunderwerbsteuer und Notar (ca. 10% des Kaufpreises) und die Mittel, die man benötigt, um das Haus in den Zustand zu versetzen, den man haben möchte.

Die Besichtigungen:

Es sollten möglichst mehrere Besichtigungen in unterschiedlichen Häusern durchgeführt werden, um einen Marktüberblick und ein Gespür für Preis und Leistung zu bekommen. Bei der Erstbesichtigung geht es um die entscheidenden Fragen: Gefällt das Haus? Kann die Familie hier leben? Entsteht ein Gefühl der Begeisterung? Die Zweitbesichtigung (siehe auch Bewertung) fällt eher nüchterner und analytischer aus.

Die Bank:

Es ist unbedingt empfehlenswert, sich im Vorfeld eines Hauskaufes mit seiner Hausbank in Verbindung zu setzen, um schon einmal die Gewissheit zu haben, in welchem Umfang eine Finanzierung möglich ist. Auch die verschiedenen Finanzierungsarten sollten ausführlich besprochen sein, damit keine teueren Fehler bei langfristigen Zahlungsverpflichtungen entstehen. Mit dem Gefühl einer gesicherten Finanzierung verschafft sich der Käufer gegenüber anderen Interessenten einen wichtigen Zeitvorsprung und kann bei Preisverhandlungen sicherer auftreten.

Der Notar:

Zu guter Letzt muß ein Notarvertrag aufgesetzt werden, in dem vom Kaufpreis bis zum Übernahmedatum alle wichtigen Rahmenbedingungen niedergeschrieben werden. Dieser Vertrag ist bindend und nicht widerrufbar. Sollten bestimmte Eigenschaften des Hauses Zweifelhaft sein, z.B. die baurechtlich genehmigte Größe oder eine bestimmte Grundstücksnutzung, dann sollten diese unbedingt mit in den Vertrag aufgenommen werden, da der Verkäufer dann für die Richtigkeit seiner Angaben haftet.

Ob Bewertung, Unterlagenaufbereitung, Käufersuche, Notarverträge oder Betreuung auch nach dem Verkauf:

Wir helfen in allen Phasen!

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